Wachstumsbedingungen für Röhrlinge in den nächsten 15 Tagen.
Über das Pilzesammeln kursieren viele Regeln, die nirgends geschrieben stehen. Hier steht, was das tschechische Recht tatsächlich sagt — zu jeder Regel der Paragraf, damit du es nachprüfen kannst. Das ist keine Rechtsberatung, verbindlich ist immer der Gesetzestext.
Das Recht, Pilze zu sammeln, kommt unmittelbar aus dem Gesetz. Du brauchst keine Genehmigung, keinen Ausweis und keine Zustimmung des Eigentümers. Das Waldgesetz sagt es in einem Satz: „Jeder hat das Recht, den Wald auf eigene Gefahr zu betreten, dort für den eigenen Bedarf Waldfrüchte und trockenes, am Boden liegendes Reisig zu sammeln.“ (§ 19 Abs. 1 des Waldgesetzes)
Es gibt keine Obergrenze. Keine zehn Kilo, keinen einen Korb, gar nichts dergleichen.
Die einzige Grenze ist, wozu du sammelst. Das Gesetz sagt „für den eigenen Bedarf“ — also für dich, die Familie, zum Trocknen, zum Einfrieren, zum Verschenken an Nachbarn. Wer für sich selbst sammelt, kann keine Grenze überschreiten, weil es keine gibt.
Was du immer einhalten musst, egal wie viel du sammelst: den Wald nicht beschädigen, die Waldumgebung nicht stören und den Anweisungen des Eigentümers folgen.
Es spielt keine Rolle, ob der Wald dem Staat, der Gemeinde, der Kirche oder dem Nachbarn gehört. Der Eigentümer kann dir den Zutritt nicht verbieten. Das Gesetz untersagt ihm sogar ausdrücklich, den Wald einzuzäunen, nur weil er ihm gehört. (§ 32 Abs. 8) Zulässig ist nur ein Zaun mit Funktion — Baumschule, Samenplantage, Verbissschutz, Wildgehege.
Vorübergehend schließen darf den Wald allein die Behörde, und höchstens für drei Monate (§ 19 Abs. 4) — meist nach einem Sturm oder bei größerem Holzeinschlag.
Das ist die häufigste Strafe, die Pilzsammler kassieren. Im Wald ist das Fahren und das Parken mit einem Kraftfahrzeug verboten. (§ 20 Abs. 1 lit. g))
Das Verbot gilt von selbst. Es braucht weder Schild noch Schranke — dass dort kein Schild steht, erlaubt gar nichts.
Und ja, es gilt auch für Waldwege. Ein Waldweg ist rechtlich Teil des Waldes, die Ausrede „ich bin doch nur auf dem Weg gefahren“ hilft also nicht. Ebenso wenig „das ist ein Wirtschaftsweg, also gilt das Straßenrecht“ — das Straßengesetz verweist selbst auf das Waldgesetz und lässt dessen Beschränkungen bestehen. (§ 7 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 13/1997 Slg.)
Ein im Wald geparktes Auto ist ein eigenständiger Verstoß, auch wenn du damit nirgendwohin fährst.
Die Übersicht gibt den Rechtsstand nach der Novelle zum 1. Januar 2026 wieder. Sie ist informativ; verbindlich ist der Gesetzestext.
Klick einfach auf die Pilzkarte von Tschechien und sieh, wo Pilze wachsen.
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